Anwendungsbereich:
Aufheizen von Flüssigkeit mittels Dampf für Warm- beziehungsweise Heißwasser-Heizungsanlagen und Warmwasserbereitung.
Primärmedium: Dampf
Sekundärmedium: Wasser
Info:
Bei dieser Baureihe handelt es sich um stehende Dampf/Flüssigkeits-Wärmeübertrager, mit allen erforderlichen Anschlüssen. Das Heizmedium Dampf fließt immer durch die Rohre. Die Fußkonstruktion besteht je nach Baugröße aus drei Profil- oder Rohrfüßen- Die Typenbezeichnung erfolgt über den eingesetzten Rohrwerkstoff des Heizbündels. Als 107er mit Kupferrohren, als 108er mit Stahlrohren, als 110er mit Edelstahlrohren.
Die Isolierung besteht aus Mineralwolle und einem verzinkten und lackierten Blechmantel.
Hergestellt unter Beachtung der derzeit gültigen Europäischen Druckgeräterichtlinie DGRL 2014/68/EU und dem AD 2000 Regelwerk.
Mögliche Konformitätsbewertungsverfahren nach DGRL 2014/68/EU:
- Kategorie I / Modul A
- Kategorie II / Modul A2
- Kategorie III oder IV / Modul G (EG-Einzelprüfung)
- Kleine Baugrößen auch nach Art.4 Abs.3 (gute Ingenieurpraxis)
Werkstoffe:
Bündelrohre aus Kupfer (107er), Stahl (108er) oder Edelstahl (110er).
Gehäuse und Vorköpfe aus Stahl.
Heizbündel:
Bis zu fünf Quadratmeter Heizfläche im Regelfall mit fest eingeschweißtem Heizbündel, Rohre je nach Anforderung in der Rohrplatte eingewalzt oder eingeschweißt und eingewalzt. Ab sechs Quadratmeter Heizfläche sind die Bündel genrell austauschbar.
Gängige Typenbezeichnungen:
107-Fn | Bündelrohre aus Kupfer, Füße, nicht ausziehbares Rohrbündel |
107-Wn | Bündelrohre aus Kupfer, Wandaufhängung, nicht ausziehbares Rohrbündel |
107-Fa | Bündelrohre aus Kupfer, Füße, ausziehbares Rohrbündel |
107-Da | Bündelrohre aus Kupfer, Drehbar (Kippvorrichtung), ausziehbares Rohrbündel |
Der 107/108/110-Fn oder Wn verfügt sowohl über einen abnehmbaren Dampfanschluss, als auch über einen abnehmbaren Kondensatboden mit seitlichem Kondensatabfluss.
Auf Wunsch individuelle Auslegung und Konstruktion nach Kundenforderung mit anderen Werkstoffen, Rohrabmessungen und Fertigungen nach speziellen Vorschriften möglich.